Wenn sich halb Zürich beim Knabenschiessen trifft, sorgt ZH-REFORMATION.CH für den nötigen Treibstoff. Steht euch die Beine in den Bauch bei Zwingli-Wurst und Zwingli-Bier.
Ein öffentliches Wurstessen in der Fastenzeit wurde zum Skandal des Jahres 1522. Während zwischen den Befürwortern und den Gegnern der althergebrachten Bräuche die Fäuste flogen, verlangte der Stadtrat eine Stellungnahme Zwinglis. Ziemlich unmotiviert beschäftigte sich der Reformator in spe also mit Speisegeboten und kam zum Schluss: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Immerhin wurde das Thema Wurst so zum Aufhänger der reformatorischen Forderung, Gebote und Verbote direkt aus dem Bibeltext zu begründen.
Deutlich entspannter geht es am Knabenschiessen zu und her, wenn am Stand von ZH-REFORMATION.CH die Zwingli-Würste brutzeln und das Zwingli-Bier in Strömen fliesst. Das (im Übrigen von der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich geschützte) Label Zwingli ist hier mehr als ein reiner Marketing-Gag: Die Würste werden von der Turbenthaler Metzgerei Brunner nach einem Originalrezept von 1517 hergestellt, und auch beim Bier aus der Reformatorenheimat Toggenburg beruft sich die Brauerei St. Johann auf eine jahrhundertealte Tradition. Und wer wagt, gewinnt: Zu jeder verkauften Wurst gibt es die Möglichkeit, beim Wettbewerb von ZH-REFORMATION.CH eine Kiste Zwingli-Bier oder – Vorsicht Hauptgewinn – eine private Reformations-Stadtführung für maximal zwanzig Personen zu ergattern.
«Also, um es kurz zu machen: Willst du gern fasten, tu es; willst du kein Fleisch essen, iss es nicht; lass mir aber dabei den Christenmenschen frei.»
Zwingli: Von erkiesen und fryheit der spysen. 16. April 1522. In: Huldreich Zwinglis sämtliche Werke, Band 1, S. 106 (Berlin: Schwetschke, 1905).